Zurück zur Startseite Informationen zum Studium an der Fachhochschule Schwetzingen

I. Allgemeines:

Die Fachhochschule Schwetzingen ist eine interne Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg, an der die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern ausgebildet werden.

Die Ausbildung gliedert sich in ein 12-monatiges Grundstudium, gefolgt von 13 Monaten Studienpraxis bei den Gerichten der drei beteiligten Länder, ein 9-monatiges Hauptstudium, an dessen Ende die Examensklausuren geschrieben werden, sowie zwei Monaten Studienpraxis bei den Staatsanwaltschaften der drei beteiligten Länder gefolgt von einer mündlichen Prüfung.

Zur Zeit werden rund 50 % der Absolventen der Fachhochschule in den gehobenen Justizdienst der drei beteiligten Länder übernommen. Der Rest der Absolventen hat bisher ohne größere Probleme Stellen in der freien Wirtschaft finden können.

Pro Studienjahr werden etwa 60 - 80 Rechtspflegeranwärter/innen zur Ausbildung zum Rechtspflegerberuf und damit zum Studium an der Fachhochschule Schwetzingen eingestellt.

II. Studienablauf

Die Ausbildung an der Fachhochschule Schwetzingen erfolgt in Hörsalgruppen mit Belegstärken zwischen 20 und 30 Personen in der Form des Unterrichtsgesprächs. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Daneben werden obligatorisch und freiwillig Übungen, vertiefende Seminare und Planspiele angeboten.

Die Leistungskontrolle erfolgt im wesentlichen durch Klausuren, die während des Studiums geschrieben werden, sowie am Ende des Studiums durch die Rechtspflegerprüfung. Zwischenprüfungen gibt es keine.

Studienbeginn ist regelmäßig in der 2. Septemberwoche, vorlesungsfreie Zeit jeweils im August eines jeden Jahres.

Die Fachhochschule Schwetzingen verfügt über eine eigenes Wohnheim mit 110 Plätzen. Sie ist in dem sehr schön gelegenen Schloß Schwetzingen untergebracht. Als kleine Fachhochschule hat sie eine persönliche, fast familiäre Atmosphäre. Studentinnen und Studenten schätzen den Zusammenhalt.

Entsprechend der hohen beruflichen Qualifikation der Rechtspfleger stellt der Ausbildungsgang erhebliche Anforderungen an Begabung und Leistungsbereitschaft der Anwärter/innen. Er eignet sich besonders für Abiturienten, die eine gute Allgemein-bildung besitzen, aufgeschlossen und beweglich sind, sich vielseitig einsetzen möchten und Neigung haben für juristische Tätigkeiten im Umgang mit den rechtsuchenden Bürgern.

Zum Vorbereitungsdienst in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland und damit zum Studium an der Fachhochschule Schwetzingen wird zugelassen, wer die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und am Einstellungstag höchstens 32 Jahre (als Schwerbehinderter oder Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines höchstens 40 Jahre) alt ist.

Einstellungstermin ist jeweils der 1. September eines Jahres.

Die Zahl der Einstellungen richtet sich nach dem voraussichtlichen künftigen Bedarf an Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen.

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerbungen sind bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres zu richten an die Einstellungsbehörde des Bundeslandes/Landesteils, in dem die praktische Ausbildung abgeleistet werden soll:

  1. Oberlandesgericht Karlsruhe, 76127 Karlsruhe
  2. Oberlandesgericht Stuttgart, 70031 Stuttgart
  3. Oberlandesgericht Koblenz, 56065 Koblenz
  4. Oberlandesgericht Zweibrücken, 66464 Zweibrücken
  5. Ministerium der Justiz des Saarlandes, Postfach 102451, 66024 Saarbrücken

Nach Möglichkeit sollten die Bewerbungen schon bis zum 30. September vorliegen, da die ersten Termine im Auswahlverfahren bereits im Oktober und weitere Termine voraussichtlich im Dezember stattfinden werden.

Bewerbungsunterlagen:

  1. Bewerbungsschreiben,
  2. Bewerbungsbogen (siehe Anlage),
  3. ein eigenhändig geschriebener, ausführlicher Lebenslauf und 1 aktuelles Lichtbild,
  4. die Schulzeugnisse der letzten drei Schuljahre (Jahresschlußzeugnisse der Klassen 11, 12 und 13 und ggf. das Schulabschlußzeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Kopie,
  5. Zeugnisse über etwaige Beschäftigungen seit der Schulentlassung.

Die Auswahl unter den Bewerbern trifft ein beim Oberlandesgericht/Justizministerium bestellter Ausschuß.

Bewerber, die aufgrund ihrer Schulzeugnisse in die engere Wahl genommen sind, werden zu einem Eignungstest und ggf. zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen.

Bewerbungsbogen zum Download als Word-Dokument (10 Kbyte, Word 2.0)



III. Gasthörer, ausländische Studierende:

In Anlehnung an § 60 Abs. 1 Fachhochschulgesetz können ausländische Studierende, die während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer deutschen Hochschule studieren wollen, für einen im einzelnen zu bestimmenden Zeitraum als Gasthörer auch an der Fachhochschule Schwetzingen zugelassen werden. Damit erhalten ausländische Studierende die Möglichkeit, sich in relativ kurzer Zeit Grundkenntnisse im deutschen Zivil- und Zivilverfahrensrecht sowie im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in kompakter Form anzueignen.

Darüber hinaus können Personen aus dem In- und Ausland, die eine hinreichende Bildung nachweisen, zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Schwetzingen als Gasthörer zugelassen werden, sofern ausreichend freie Kapazitäten vorhanden sind. Auf diese Weise können insbesondere im Berufsleben stehende frühere Absolventen ihre Kenntnisse auffrischen.

Alle Gasthörerinnen und Gasthörer können in den von ihnen gewählten Fächern auch an den während des Studiums zu schreibenden Klausuren teilnehmen. Sie erhalten auf Wunsch ein Zeugnis über ihre Teilnahme und die erbrachten Leistungen. Zu Prüfungen sind sie nicht zugelassen. Eine Studiengebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer wird derzeit nicht erhoben, für Unterkunft, Verpflegung und Versicherungsschutz haben sie selbst zu sorgen.

Bewerbungsbogen für Gasthörer zum Download als Word-Dokument
(9 Kbyte, Word 2.0)

Anfragen zum Studiengang sowie Anmeldungen als Gasthörer sind zu richten an:

Fachhochschule Schwetzingen, Hochschule für Rechtspflege
Postfach 1740, 68707 Schwetzingen
06202-81391, Fax: 06202 - 81324, e-mail: info@rechtspflege-fv.de

Den Anmeldungen als Gasthörer ist beizufügen:

Fotokopie des Reisepasses; Fotokopie des inländischen oder ausländischen Abschlusszeugnisses, das zum Studium an Hochschulen berechtigt; Lebenslauf.


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