Zurück zur Startseite HINWEISE ZUM STUDIUM


Unterricht:

Der Unterricht erfolgt in Hörsaalgruppen von 20-25 Teilnehmern in der Form des Lehrgesprächs. Auf mündliche Mitarbeit wird Wert gelegt. Der Besuch des Unterrichts ist in allen Fächern mit Ausnahme der Wahlfächer obligatorisch.


Übungen und Seminare:
  • Übungen und Seminare werden in beiden Studiengängen abgehalten.

  • Die Gruppenstärken liegen im Regelfall zwischen 10 und 15 Teilnehmern. Der Besuch der Übungen ist überwiegend obligatorisch. Jeder Studierende muß pro Studienabschnitt je ein Seminar besuchen und dort eine schriftliche Arbeit abliefern, die benotet wird.

Exkursionen:

Während des ersten Studienabschnitts werden eintägige Exkursionen, z. B. zum Bundesgerichtshof, durchgeführt.
Im zweiten Studienabschnitt (Aufbaustudium) findet eine einwöchige Studienfahrt ins nahegelegene Ausland zum Zwecke des Kennenlernens der dortigen Rechtspflege statt.


Studium I (Grundstudium):

Unterrichtsstunden:
Klausuren:
1.120 Stunden zu 45 Minuten
17 Klausuren zu 2 bis 2 1/2 Stunden
1 Hausarbeit (Bearbeitungszeit: 3 Arbeitstage)

Studium II (Aufbaustudium):

Unterrichts- und
Übungsstunden: 774 Stunden á 45 Minuten
Klausuren: 3 Klausuren im Umfang eines Tests
10 Klausuren á 4 Stunden
1 Hausarbeit (Bearbeitungszeit: 1 Woche)


Musterklausuren:

In der Bibliothek liegen Musterklausuren verschiedener Rechtsgebiete aus, die dem Studienanfänger über Umfang und zu erwartenden Schwierigkeitsgrad der Klausuren im Studium Aufschluß geben.
Auch die Seminararbeiten, die schriftlichen Referate unserer Studierenden und Musterakten über Zivilprozesse finden Sie dort.


EDV-Raum für Studenten:

Im Vorraum der Bibliothek und in Hörsaal 3 stehen PCs verschiedener Arten, die von den Studenten benutzt werden können. Bitte arbeiten Sie mit Disketten und speichern Sie nichts auf der Festplatte ab.


Internet:

Den Studierenden der Fachhochschule stehen derzeit zwei Internetanschlüsse zur Verfügung, die nach vorheriger Anmeldung in der Weise genutzt werden können, dass nur die Telefonkosten (Ortstarif) zu zahlen sind.


Studentenvertretung:

In der Regel wählt jede Hörsaalgruppe einen Gruppensprecher und seinen Vertreter. Außerdem werden zu Beginn des Studiums für jeden Studienabschnitt an der Fachhochschule Schwetzingen je zwei Senatsvertreter von den Studenten gewählt. Diese nehmen neben den Dozenten und der Hochschulleitung mit Stimmrecht an den Sitzungen des Senats teil, der über die wesentlichen Belange der Fachhochschule berät und mitentscheidet.


Bibliothek:

Unsere Bibliothek ist montags bis donnerstags vor- und nachmittags und am Freitagvormittag geöffnet. Die Öffnungszeiten sind an der Tür angeschlagen. Es handelt sich in erster Linie um eine Präsenzbibliothek. Sie können aber auch über das Wochenende von Freitagvormittag bis Montagmorgen Bücher ausleihen.


Benutzung der Universitätsbibliotheken Mannheim und Heidelberg durch die
Studierenden der Fachhochschule Schwetzingen

Die Studierenden der Fachhochschule für Rechtspflege sind gegen Vorlage ihres Studienausweises berechtigt, kostenlos den Service der Universitätsbibliotheken Mannheim und Heidelberg in Anspruch zu nehmen.


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Kontakte zur Ecole Nationale des Greffes in Dijon:

Die Fachhochschule Schwetzingen hat bereits seit langem gute Kontakte zur ENG (ecole nationale des greffes) in Dijon, an der die französischen greffiers und greffiers en chef ausgebildet werden. Bisher fanden wechselseitige einwöchige Informationsbesuche von Studentengruppen in Begleitung von 1-2 Dozenten statt.
Dieses Besuchsprogramm soll nicht nur beibehalten, sondern erweitert werden. So sollen nicht nur wechselseitig Dozenten für 2- 3 Wochen einzeln die Partnerschule besuchen, sondern es wird auch interessierten und der Sprache des Gastlandes mächtigen Studentinnen und Studenten (2-3 pro Jahr) die Möglichkeit zu einem 2-3-wöchigen Aufenthalt an der Partnerschule geboten. Diese werden dann am Unterricht der gastgebenden Schule teilnehmen und so einen guten Einblick in das Rechtssystem des Partnerlandes erhalten. Ein solcher Austausch wird erstmals im Jahre 1999 stattfinden.
Die Unterkunft erfolgt jeweils unentgeltlich im Studentenwohnheim. Für die Anreise kann u. U. ein Zuschuß gezahlt werden. Für Verpflegung müssen die Besucher selbst aufkommen.


Öffentlicher Nahverkehr:

Schwetzingen liegt im Bereich des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN), einem der größten Verkehrsverbünde in Deutschland. Der Bereich des Verkehrsverbunds umfaßt die Kreise Alzey/Worms, Bergstraße, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, den Neckar-Odenwald-Kreis sowie weite Bereiche der Pfalz bis nach Frankreich. Der gesamte Verbundbereich ist in Tarifzonen eingeteilt. Mit einer für diese Tarifzone gültigen Fahrkarte können Sie sämtliche Verkehrsmittel in der Region benutzen, ausgenommen ICE-, IC-, und Interregiozüge der Deutschen Bundesbahn.
Neben den üblichen Einzelfahrkarten sowie den Wochen- und Monatskarten gibt es noch ein sogenannten 24-plus-Ticket. Dieses Ticket gilt innerhalb der Woche 24 Stunden ab Entwertung, an Wochenenden und Feiertagen die gesamte Zeit bis Null Uhr des nächsten Werktages. die 24-plus-Tickets bieten Ihnen die Möglichkeit, zu fünft innerhalb der jeweiligen Tarifzone so oft zu fahren, wie sie wollen. Die Preise liegen zwischen 10,- DM und 20,- DM je nach Reiseziel. So können Sie z.B. für 15,- DM ein 24-plus-Ticket erwerben, mit dem Sie nach Mannheim, beliebig oft in Mannheim und nach Schwetzingen zurück fahren können. Gleiches gilt für Fahrten nach Heidelberg.
Der VRN bietet außerdem ein sog. MAXX-ticket für unsere Studenten an, mit dem diese für 480,- DM jährlich innerhalb des gesamten Verkehrsverbunds fahren können.
Die Laufzeit beginnt jeweils ab dem Monatsersten, das Ticket muß bis zum 10. Des Vormonats beantragt worden sein. Die Zahlungen erfolgen in Monatsraten iHv 40,- DM. Semestertickets können an die Studierenden der Fachhochschule Schwetzingen nicht ausgegeben werden.


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