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FH Schwetzingen e.V.


Information über Ziele und Mitgliedschaft

Der "Rechtspflege-Förderverein FH Schwetzingen" mit Sitz in Schwetzingen wurde am 23.02.1995 gegründet und am 8. 5. 1995 ins hiesige Vereinsregister eingetragen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist beim zuständigen Finanzamt Schwetzingen als gemeinnützig i.S. der §§ 51 ff AO anerkannt.

Zweck des Vereins ist laut Satzung die finanzielle Förderung aller Hochschulbelange, soweit Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, die Pflege und Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Aktivitäten der Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege sowie die Förderung und Pflege internationaler Kontakte, insbesondere der Kontakte zur Ecole Nationale des Greffes in Dijon

Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er hauptsächlich finanzielle Zuschüsse zu Anschaffungen gewährt, bzw. selbst Sachen anschafft und sie der Fachhochschule Schwetzingen zur Verfügung stellt. Dadurch soll in den genannten Bereichen eine bessere sachliche und finanzielle Ausstattung erreicht werden, als sie allein durch staatlicherseits gewährte Zuschüsse gewährleistet ist.

Die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Finanzmittel sollen über Beiträge der fördernden Mitglieder, Geldbußenzuweisungen und freiwillige Spenden hereingeholt werden.

Um den Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die Mitglieder gering zu halten, bleibt die Zahl der ordentlichen Mitglieder laut Satzung beschränkt. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus je zwei Studenten aus den drei Studienabschnitten, vier Dozenten, zwei Personen aus dem Bereich der Verwaltung und bis zu sechs ehemaligen Studenten.

Der derzeitige Vorstand des Vereins wird gebildet durch den 1. Vorsitzenden Manfred Nax, den 2. Vorsitzenden Uwe Kruse und die Kassenführerin Irmhild Herrmann.

Daneben bietet der Verein auch Außenstehenden, die ihn fördern und unterstützen wollen, die Möglichkeit, fördernde Mitglieder zu werden. Fördernde Mitglieder sind an der unmittelbaren Vereinsarbeit nicht beteiligt, haben jedoch in den Mitgliederversammlungen Stimmrecht.

Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert.

Der Termin wird durch Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern des Bundes Deutscher Rechtspfleger der Landesverbände Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen ab Erscheinen des Blattes bekanntgegeben.

Die Aufnahme eines fördernden Mitglieds erfolgt durch Einreichung einer bedingungslosen Bankeinzugsermächtigung in Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags zum 1. Januar des folgenden Jahres. Die Mitgliedschaft erlischt bei Widerruf der Bankeinzugsermächtigung, gleichgültig aus welchem Grund oder bei Rückbelastung des Vereinskontos wegen mangelnder Deckung des Mitgliedskontos, wegen Aufhebung dieser Bankverbindung oder aus ähnlichem Grund.

Der Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 12,- DM für Studenten, bzw. 24,- DM für sonstige Mitglieder.

Bisher hat der Verein aus eingegangenen Spendengeldern eine Informationsfahrt der Studenten nach Straßburg und die jährlich erscheinende Fachhochschulbroschüre mitfinanziert, sowie aufgrund von Sachspenden Schwetzinger Unternehmen 6 Parkbänke für den Pausenhof zur Verfügung gestellt.

Außerdem wurden Tische und Bänke sowie Geschirr für Feste ein Camcorder, eine angemessenen Beschallungsanlage, 2 CD-Player, ein Cassettendeck und ein Keyboard für die verschiedenen Veranstaltungen der Fachhochschule gekauft.

Schließlich konnten eine Reihe von Zuschüssen zu verschiedenen Veranstaltungen der Fachhochschule und der Studenten gewährt werden.

1996 wurden ein Besuch einer Gruppe von 14 Studenten des Studiums I an der Ecole Nationale des Greffes in Dijon und eine Informationsfahrt der Studenten des Studiums II zu verschiedenen europäischen Institutionen in Brüssel mit über 4.000,- DM bezuschußt.

1997 fand eine Exkursion der Studenten des Studiums II nach Brüssel statt, die bezuschußt wurde. Für die im Herbst 1998 durchgeführte Wienfahrt der Studenten des Studiums II wurde ein Zuschuß von 7000,- DM vorgesehen, Für die im Herbst 1999 geplante Krakaufahrt ein solcher von 4.800,- DM.

Außerdem gibt der Förderverein jährlich den Studenten der Studienpraxis I Zuschüsse für ihre Informationsreisen.

Auch der Internet-Anschluß der Fachhochschule wird mit bis zu 1000,- DM jährlich bezuschußt.

Leider haben sich bisher nur sehr wenige Absolventen unserer Fachhochschule oder Außenstehende entschlossen, dem Verein als förderndes Mitglied beizutreten. Dies ist bedauerlich, da zu erwarten ist, daß die Geldbußenzuweisungen mit der Zeit zurückgehen werden, so daß wir in größerem Umfang auf Mitgliedsbeiträge angewiesen sein werden.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie förderndes Mitglied unseres Vereins werden würden. Die Beiträge sind doch wirklich nicht zu hoch. Sie müssen auch nichts weiter tun, als die nachstehende Einzugsermächtigung ausgefüllt an uns zu schicken.

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