Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfaßt - in enger Verflechtung
von Theorie und Praxis - ein insgesamt 21 monatiges Studium an der Fachhochschule
Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege und eine praktische Ausbildung von 15
Monaten.
Im einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt:
- 12 Monate fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Schwetzingen.
Damit verbunden ist eine einwöchige Einführung bei einem Amtsgericht.
In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis
des Rechtspflegers erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Der Unterricht wird in Vorlesungen, Seminaren und Übungen von qualifizierten
Richtern und Rechtspflegern erteilt.
Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und veranschaulicht.
- 13 Monate Studienpraxis bei einem Amtsgericht (in Baden-Württemberg auch beim Notariat/ Grundbuchamt).
In diesem Ausbildungsabschnitt wird das an der Fachhochschule für Rechtspflege erworbene
Fachwissen durch Mitarbeit in der Praxis angewendet und vertieft.
- 9 Monate fachwissenschaftliches Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen.
In diesem Studienabschnitt werden die theoretischen Kenntnisse unter Verarbeitung
der gewonnenen praktischen Erfahrungen ergänzt und wissenschaftlich vertieft.
- 2 Monate Studienpraxis bei einer
Staatsanwaltschaft.
Prüfung und Diplomierung
Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab.
Den Absolventen wird der Grad eines Diplom-Rechtspflegers (Fachhochschule)
verliehen.
Rechtsstellung während der Ausbildung
Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die
Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die
Dienstbezeichnung Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter".
Anwärterbezüge
Als Beamte erhalten die Anwärter während des Besuchs
der Fachhochschule Schwetzingen und während der praktischen Ausbildung
Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Anwärterbezüge betragen monatlich:
- vor Vollendung des 26. Lebensjahres 1595,- DM
- nach Vollendung des 26. Lebensjahres 1788,- DM
Dazu kommen ein jährliches Urlaubsgeld und am Jahresende
eine Sonderzuwendung.
Verheiratete Anwärter erhalten einen Zuschlag von monatlich 456,- DM.
Von den Bezügen geht lediglich die Lohnsteuer ab.
Sozialversicherungsbeiträge werden nicht einbehalten.
Für eine ausreichende Krankenversicherung hat der Beamte selbst zu
sorgen; er erhält zu den Aufwendungen im Krankheitsfall eine Beihilfe.
Beruflicher Werdegang des Rechtspflegers
Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die
Anwärter/innen im Rahmen der verfügbaren Stellen - zunächst als
Justizinspektor/in zur Anstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
berufen.
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht
auch bei erfolgreichem Abschluß der Ausbildung nicht.
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Anstellung als Justizinspektor/in
und nach Vollendung des 27. Lebensjahres die Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Aufstiegsmöglichkeiten
Beförderungsmöglichkeiten bestehen zum Justizoberinspektor,
Justizamtmann, Amtsrat und Oberamtsrat. Für besonders befähigte Beamtinnen
und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg
in den höheren Dienst möglich.
Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die
Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und
nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln.
Der Amtsanwalt ist der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den
Amtsgerichten. Er kann zum Oberamtsanwalt befördert werden.
Bezüge eines Rechtspflegers
Die monatlichen Bruttobezüge eines 25jährigen ledigen
Justizinspektors z. B. in Stuttgart betragen ab 1. 7. 1997 rd. 3510,-- DM.
Die Bezüge steigen bei einem 35jährigen verheirateten Justizamtmann auf
5164,- DM und bei einem 45jährigen verheirateten Amtsrat mit zwei Kindern
auf 6383,- DM an. Hinzu kommen Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung zu
Weihnachten.
Hinweise und weitere Informationen
Weitergehende Informationen über das Berufsbild des
Rechtspflegers finden Sie in der von der Bundesanstalt für Arbeit
herausgegebenen Informationsschrift "Blätter zur Berufskunde", Heft
"Rechtspfleger". Die Informationsschrift kann über die Arbeitsämter des
Landes bezogen werden.