Zurück zur Startseite Ausbildung zum Rechtspfleger
(in Baden-Württemberg, Rheinland/Pfalz und dem Saarland)


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Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie umfaßt - in enger Verflechtung von Theorie und Praxis - ein insgesamt 21 monatiges Studium an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege und eine praktische Ausbildung von 15 Monaten.
Im einzelnen gliedert sich der Ausbildungsgang wie folgt:

  1. 12 Monate fachwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Schwetzingen. Damit verbunden ist eine einwöchige Einführung bei einem Amtsgericht. In diesem ersten Studienabschnitt an der Fachhochschule werden die für die Berufspraxis des Rechtspflegers erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt. Der Unterricht wird in Vorlesungen, Seminaren und Übungen von qualifizierten Richtern und Rechtspflegern erteilt. Im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Lehrveranstaltungen werden die jeweiligen Praxisbezüge durch Projekte und Exkursionen aufgezeigt und veranschaulicht.

  2. 13 Monate Studienpraxis bei einem Amtsgericht (in Baden-Württemberg auch beim Notariat/ Grundbuchamt). In diesem Ausbildungsabschnitt wird das an der Fachhochschule für Rechtspflege erworbene Fachwissen durch Mitarbeit in der Praxis angewendet und vertieft.

  3. 9 Monate fachwissenschaftliches Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen. In diesem Studienabschnitt werden die theoretischen Kenntnisse unter Verarbeitung der gewonnenen praktischen Erfahrungen ergänzt und wissenschaftlich vertieft.

  4. 2 Monate Studienpraxis bei einer Staatsanwaltschaft.

Prüfung und Diplomierung

Die Ausbildung schließt mit der Rechtspflegerprüfung ab.
Den Absolventen wird der Grad eines Diplom-Rechtspflegers (Fachhochschule) verliehen.


Rechtsstellung während der Ausbildung

Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter".


Anwärterbezüge

Als Beamte erhalten die Anwärter während des Besuchs der Fachhochschule Schwetzingen und während der praktischen Ausbildung Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Anwärterbezüge betragen monatlich:

- vor Vollendung des 26. Lebensjahres 1595,- DM
- nach Vollendung des 26. Lebensjahres 1788,- DM

Dazu kommen ein jährliches Urlaubsgeld und am Jahresende eine Sonderzuwendung.
Verheiratete Anwärter erhalten einen Zuschlag von monatlich 456,- DM.
Von den Bezügen geht lediglich die Lohnsteuer ab. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht einbehalten. Für eine ausreichende Krankenversicherung hat der Beamte selbst zu sorgen; er erhält zu den Aufwendungen im Krankheitsfall eine Beihilfe.


Beruflicher Werdegang des Rechtspflegers

Nach Bestehen der Rechtspflegerprüfung werden die Anwärter/innen im Rahmen der verfügbaren Stellen - zunächst als Justizinspektor/in zur Anstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht auch bei erfolgreichem Abschluß der Ausbildung nicht.
Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Anstellung als Justizinspektor/in und nach Vollendung des 27. Lebensjahres die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.


Aufstiegsmöglichkeiten

Beförderungsmöglichkeiten bestehen zum Justizoberinspektor, Justizamtmann, Amtsrat und Oberamtsrat. Für besonders befähigte Beamtinnen und Beamte ist auf besonders herausgehobenen Dienstposten auch der Aufstieg in den höheren Dienst möglich.

Bei vorhandenem Interesse und entsprechender Qualifikation besteht die Möglichkeit, nach einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und nach Ablegung der Amtsanwaltsprüfung in die Amtsanwaltslaufbahn zu wechseln.
Der Amtsanwalt ist der Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten. Er kann zum Oberamtsanwalt befördert werden.


Bezüge eines Rechtspflegers

Die monatlichen Bruttobezüge eines 25jährigen ledigen Justizinspektors z. B. in Stuttgart betragen ab 1. 7. 1997 rd. 3510,-- DM. Die Bezüge steigen bei einem 35jährigen verheirateten Justizamtmann auf 5164,- DM und bei einem 45jährigen verheirateten Amtsrat mit zwei Kindern auf 6383,- DM an. Hinzu kommen Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung zu Weihnachten.


Hinweise und weitere Informationen

Weitergehende Informationen über das Berufsbild des Rechtspflegers finden Sie in der von der Bundesanstalt für Arbeit herausgegebenen Informationsschrift "Blätter zur Berufskunde", Heft "Rechtspfleger". Die Informationsschrift kann über die Arbeitsämter des Landes bezogen werden.


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